Reiseinformation BIZ - Online Reiseführer mit Reiseinformationen

Spanien

  • Land + Leute
  • Impfungen
  • Vertretungen
  • Einreise + Visum
  • Währung
  • Zoll
     
  • Alle Länder
  •  

    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Einreise aus EU-Ländern
    Keine Beschränkungen und Formalitäten abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und ausschliesslich zu privaten Zwecken mitgeführter Waren (innergemeinschaftlicher Reiseverkehr besteht bei Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland nach Spanien.

    Verboten sind: Drogen, Waffen usw. (Besonderheiten s.u.; für Waren zu gewerblichen Zwecken )s. nachfolgend

    Diese Freizügigkeit gilt auch bezüglich der Kanarischen Inseln.

    Problemlos können Privatpersonen Waren mitführen, die im EU- Mitgliedstaat des Einkaufs bereits versteuert (sog. verbrauchssteuerpflichtige) wurden (ohne nochmalige Besteuerung) und wenn sie ausschliesslich für ihren Eigenbedarf, d.h., nicht zu gewerblichen/ kommerziellen Zwecken, erworben wurden.

    Als Eigenbedarf gilt:

    • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1000g Tabak (Rauchtabak);
    • Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110Liter Bier.

    Im Einzelfall ist eine Überschreitung diese Richtmengen möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich auch dabei um den privaten Eigenbedarf handelt. Bei der Einreise kann bei anderen mitgeführten verbrauchssteuerpflichtigen Waren nach bestimmten Kriterien (u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind.

    Kraftstoffe für KFZ, die nicht im Haupt-Tank oder in einem Reservekanister mitgeführt werden, können erneut besteuert werden.Die im innergemeinschaftlichen Luftverkehr oder Seeverkehr (Beförderung, die in einem EU-Mitgliedstaat beginnt und deren tatsächlicher Bestimmungsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt) in einer Verkaufsstelle (zugelassenes Geschäft innerhalb eines Flug- oder Seehafens, auf/in einem Schiff oder Flugzeug -Duty Free Shop) unversteuert erworbenen Waren, welche im persönlichen Gepäck mitgeführt werden, wird eine Abgabenbefreiung für die und in Höhe der aus Drittländern eingeführten Waren/Freimengen und für andere Waren einschliesslich Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 90 EURO (Freibetrag) sowie nach den dort genannten Bedingungen gewährt.

    Die zum persönlichen Gebrauch während der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant ist bei der Einreise aus anderen als EU-Ländern (Drittländer) von Eingangsabgaben befreit.

    Ausserdem abgabenfrei sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschliesslich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen:

    • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewichtvon höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Rauchtabak);
    • 2 Liter nicht schäumende Weine;
    • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22 Prozent oder weniger, oder Schaumwein oder Likörwein;
    • 50 g Parfüm und 0,25 Liter Toilettenwasser;
    • andere Waren bis zum Gesamtwert von 200 EURO (100 EURO für Reisende unter 15 Jahren).

    Keine Steuerbefreiung bei Reisenden unter 17 Jahren: für Spirituosen, Tabakwaren, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke;

    Keine Steuerbefreiung bei Reisenden unter 15 Jahren: für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen.

    Impressum