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Portugal
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Einreise + VisumDas Schengen-Abkommen wird auch von Portugal ( gelten auch für die Azoren und Madeira ) abgewendet (zusammen mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, und Spanien). Das Territorium dieser Länder gilt für den Reiseverkehr innerhalb dieser Staaten als sog. "grenzenloses" Gebiet, was aber auch zu verschärften Kontrollen an den Aussengrenzen führte, ausserdem kontrolliert bis auf weiteres Frankreich grundsätzlich alle Einreisenden sehr genau). Reisende, die ein Visum für einen oder mehrere dieser Schengen-Staaten benötigen und deren Endziel ein Schengen-Land ist, müssen grundsätzlich mit einem sog. Schengen-Visum reisen. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass alle Transitreisenden beim Transit von mehr als einem Schengen-Land, die nach ihrer Nationalität ein Visum für alle Schengen-Staaten oder für einen oder mehrere benötigen, grundsätzlich ein vorab besorgtes Visum für den Transit benötigen. Während der Geltungsdauer dieser vorgenannten "Erlaubnisse" nach Portugal können ausländische Einwohner eines Schengen-Landes (s. Länderaufzählung im ersten Satz), die eine gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU-Mitgliedstaat /Aufenthaltsberechtigung /Aufenthaltsbewilligung /Aufenthaltsbefugnis für dieses Schengen-Land in ihrem gültigen nationalen Reisepass haben, einreisen. Dabei darf der Aufenthalt von 90 Tage pro 6-Monats-Zeitraum nicht überschritten werden. (ein vorab besorgtes Visum benötigen Inhaber einer sog. Duldung in ihrem Reisepass jedoch unbedingt) Ausländische Jugendliche Einreise ohne Visum
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