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Portugal

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Einreise + Visum

    Das Schengen-Abkommen wird auch von Portugal ( gelten auch für die Azoren und Madeira ) abgewendet (zusammen mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, und Spanien). Das Territorium dieser Länder gilt für den Reiseverkehr innerhalb dieser Staaten als sog. "grenzenloses" Gebiet, was aber auch zu verschärften Kontrollen an den Aussengrenzen führte, ausserdem kontrolliert bis auf weiteres Frankreich grundsätzlich alle Einreisenden sehr genau).

    Reisende, die ein Visum für einen oder mehrere dieser Schengen-Staaten benötigen und deren Endziel ein Schengen-Land ist, müssen grundsätzlich mit einem sog. Schengen-Visum reisen.

    Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass alle Transitreisenden beim Transit von mehr als einem Schengen-Land, die nach ihrer Nationalität ein Visum für alle Schengen-Staaten oder für einen oder mehrere benötigen, grundsätzlich ein vorab besorgtes Visum für den Transit benötigen.

    Während der Geltungsdauer dieser vorgenannten "Erlaubnisse" nach Portugal können ausländische Einwohner eines Schengen-Landes (s. Länderaufzählung im ersten Satz), die eine gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU-Mitgliedstaat /Aufenthaltsberechtigung /Aufenthaltsbewilligung /Aufenthaltsbefugnis für dieses Schengen-Land in ihrem gültigen nationalen Reisepass haben, einreisen. Dabei darf der Aufenthalt von 90 Tage pro 6-Monats-Zeitraum nicht überschritten werden. (ein vorab besorgtes Visum benötigen Inhaber einer sog. Duldung in ihrem Reisepass jedoch unbedingt)

    Ausländische Jugendliche
    Unter 18 jährige Reisende sollten bei Alleinreise Unterlagen mitführen, wer in Portugal für sie Verantwortung trägt.

    Einreise ohne Visum

    • Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten sind (KEINE Arbeitsaufnahme u.ä.) Deutsche mit gültigem Reisepass (auch Reisepass, der höchstens 1 Jahr abgelaufen sein darf, ist ausreichend bei Aufenthalt bis zu 3 Monaten), Kinderausweis (im Kinderausweis muss als Nationalität "DEUTSCH" vermerkt sein) oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland oder gültigem Behelfsmässigen Personalausweis des Landes Berlin ohne Rücksicht auf Dauer und Zweck des Aufenthalts vom Visumzwang befreit. Dringend EU-Regelung vergleichen.
    • Problemlos und sehr schnell können Nicht EU- Staatsangehörige, die mit einem Staatsangehörigen eines EU- Landes verheiratet sind und normalerweise für Frankreich ein Visum benötigen, dieses erhalten, wenn sie zusätzlich die Heiratsurkunde (in Kopie) sowie den Reisepass oder Personalausweis ihres Ehegatten ihrem Visumantrag beifügen (es genügt auch eine amtlich beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch, jedoch darf diese nicht älter als 3 Monate sein).

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