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Neuseeland

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Einreise + Visum

    Zusätzlich Vorschriften gelten für Reisen in die Aussengebiete von Neuseeland:
    Für Tokelau sind Einzelheiten beim New Zealand Immigration Service in London zu erfragen. Es besteht eine längere Antragsdauer, da meist Rückfragen erforderlich sind. Da die Anreise meist über Westsamoa erfolgt, sollte vorab auch ein Visum zur Einreise sowie zur Wiedereinreise für Westsamoa beantragt werden.

    Restriktionen
    Nicht anerkannt werden Ausweispapiere, die von den folgenden Gebieten/Staaten ausgestellt sind:

    • von Nord-Korea und dem türkisch verwalteten Teil von Zypern.
    • Diplomatenpässe von Taiwan oder sogenannte Official Passports
    • den Kiribat "Investor"-Passport
    • "Maori Kingdom of Teteti Islands" Ausweise
    • "Protected person passports" ausgestellt von den Behörden in Tonga

    Mit diesen Papieren ist eine Einreise und Transit nicht möglich. Es wird empfohlen, in jedem Einzelfall rechtzeitig vorher Kontakt mit der nächstgelegenen neuseeländischen Visastelle aufzunehmen. Visa für Neuseeland, die von Behörden in Accra/Ghana ausgestellt wurden, berechtigen nicht zur Einreise nach Neuseeland.

    Notwendige Einreise-Dokumente
    Pro Monat Aufenthalt in Neuseeland müssen mindestens 1000 NZ$ bei Ankunft als Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Bei Verwandtenbesuchen o.ä. sind der Nachweis eines Gegenwertes von mind. 400 NZ$ pro Aufenthaltsmonat sowie die Vorlage eines Einladungsschreibens notwendig. (Bei vorausbezahltem Aufenthalt der Gegenwert von 400 NZ$.) Internationale Kreditkarten gelten auch als Nachweis von Geldmitteln.

    Einreise ohne Visum
    Ohne Visum kann man einreisen, wenn man im Besitz der für das Weiterreise- bzw. Zielland notwendigen Einreise- oder Wiedereinreise-Papiere sowie der entsprechenden Flugtickets ist (wer kein Normaltarif-Linienflug-Ticket nutzt, benötigt eine feste Weiterreise-Buchung)

    Deutsche
    Touristen aus Deutschland, Geschäftsreisende und Besucher mit ihrem noch mind. 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass oder Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild, als Nationalität muss "Deutsch" vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten. Für längeren Aufenthalt wird ein Visum benötigt.

    Impressum