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Marokko

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Zollfrei können Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck,.

    Weiterhin können zollfrei eingeführt werden (unter der Bedingung der Wiederausfuhr folgende gebrauchte Gegenstände zur persönlichen Verwendung):

    • 1 Kamera mit Filmen,
    • 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen oder 1 Videokamera mit Leerkassetten,
    • 1 tragbarer Fernseher, Deklaration erforderlich; wird in den Reisepass eingetragen. Zollhinterlegung kann bei Fernsehgeräten gefordert werden.
    • 1 Radio,
    • 1 Musikinstrument (tragbar),
    • 1 Plattenspieler mit 10 Schallplatten,
    • 1 tragbares Tonbandgerät,
    • 1 Reise-Schreibmaschine,
    • 1 Fernglas,
    • Sportausrüstung und kleinere Camping-Artikel.

    Beim Mitführen einer umfangreichen Campingausrüstung sind alle Gegenstände in einer zweifach ausgeführten Liste aufzuführen, die u.U. mit einem besonderen marokkanischen Zollvermerkpapier verbunden wird und die Wiederausfuhr sicherstellen soll.

    Weiterhin dürfen Erwachsene zollfrei mitführen:

    • 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak,
    • 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein;
    • eine geringe Menge (ca. 5 g) Parfüm;
    • Nahrungsmittel,
    • Kaffee und Tee als Reiseproviant bis zum Erreichen des Reiseziels.

    Verboten ist die Mitnahme von Funkgeräten aller Art (in Fahrzeugen eingebaute Geräte werden beschlagnahmt und Geldstrafen sind fällig).

    Impressum