Reiseinformation BIZ - Online Reiseführer mit Reiseinformationen

Kuba

  • Land + Leute
  • Impfungen
  • Vertretungen
  • Einreise + Visum
  • Währung
  • Zoll
     
  • Alle Länder
  •  

    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Zollfrei dürfen mitgeführt werden:

    • persönliche Gegenstände, wie Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch und in angemessenen Mengen im Verhältnis zur Dauer des Aufenthaltes.
    • Auch Gegenstände und Ausrüstungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübungen stehen und dem Zweck Ihres Aufenthaltes dienstlich sind.
    • Weiterhin Geschenkartikel, sofern der Wert von 50,--USD nicht überschritten wird und nur einmalig innerhalb eines natürlichen Jahres.
    • bis zu 10 kg Medikamente
    • Wenn Reisende über 18 Jahre alt bis zu 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak, sowie bis zu 3 Litern Wein oder andere alkoholische Getränke
    100% des Wertes beträgt der Zolltarif bei Gegenstände bis zu einem Wert von 200.-USD, welche einmalig innerhalb eines natürlichen Jahres eingeführt werden dürfen, solange sie nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

    Zollbestimmungen

    Verboten ist die Einfuhr von:

    • Kühlschränke oder Gefriergeräte,
    • Klimaanlagen,
    • Videogeräte,
    • elektrische Herde und Kochgeräte jeder Art und Ausführung,
    • elektronische Duschvorrichtungen,
    • elektriche Fritteusen jeder Art und Ausstattung,
    • elektrische Wassererhitzer,
    • elektrische Toaster,
    • elektrische Bügeleisen ohne Sprenkler und einem Verbrauch über 290 Stundenwatt oder bei Dampfbügeleisen mit Sprenkler über 703 Stundenwatt.
    • Gegenstände und Artikel, die die innere Ordnung stören.

    Von den zuständigen Behörden müssen folgende Gegenstände bei Einfuhr + Ausfuhr genehmigt werden:

    • Schusswaffen und deren Munition, sowie Hieb- und Stichwaffen.
    • Pharmazeutische oder biologische Produkte tierischen Ursprungs.
    • Exemplare der Fauna und Flora in jeder Form, auch alle ursprünglichen cubanischen, als auch solche, die vom Artenschutzübereinkommen unter Schutz gestellt sind:
    • Papageien,
    • Seeschildkröten,
    • grüne Schildkröten,
    • Süsswasserschildkröten,
    • Riesenschildkröten,
    • Krokodile,
    • Manati,
    • Cobo,
    • Leguane,
    • Flamingo,
    • Maja de Santa Matia,
    • Delphine,
    • Sperber (gravilan caguarero),
    • gelbe cubanische Baumente (yaguasa cubana),
    • Paiche,
    • Orchideen,
    • Korkpalmen,
    • Guajakbaum (guayacam),
    • Caoca, Igel,
    • Pitahaya,
    • Kreuzkaktus (tuna de cruz),
    • Weissstirnguanana (guanana de frente blanca).

    Die Erlaubnis oder Berechtigung der zuständigen Behörde muss bei der Ausfuhr folgender Gegenstände eingeholt werden:

    • Jegliche Gegenstände, zum nationalen Kulturerbe gehörend, oder von musealem Wert. Ausgenommen sind solche, die vorübergehend eingeführt und nachweisbar deklariert worden sind oder die die Erlaubnis des Registro Nacional de Bienes Culturales besitzen (inbegriffen sind plastische und dekorative Kunstwerke wie Skulturen und Gemälde, weiter Bücher, Serienpublikationen, die zum nationalen Kulturerbe gehören oder die den Stempel der Nationalenbibliothek "Jose Marti" oder eines anderen Institutes des "Sistema Natinoal de Bibliotecas Publicas" tragen, oder anderer cubanischer Einrichtungen, sowie Bücher der "Ediciones" R).
    • Frei konvertible Währung über 5000.--USD, es sei denn man kann nachweisen, dass diese Summe bei Einreise bereits vorhanden war, oder dass der Betrag legal bei einer Bank abgehoben wurde.

    Bei der Ausreise dürfen Sie mit sich führen:

    • Alle persönlichen Gegenständen und solche, die nur für die Dauer Ihres Aufenthaltes eingeführt wurden.
    • Geschenke und Souvenirs für den eigenen Gebrauch nicht über einem Wert von 1000.-Pesos

    Gegenstände, die weder bei der Ein-noch Ausreise mitgeführt werden dürfen:

    • Drogen und psychotrope Substanzen
    • Produkte aus Blutderivaten
    • Nationale Währung
    • Produkte und Gegenstände obszöner oder pornographischen Charakters.
    • Nahrungsmittel, die nicht aus industrieeller Produktion stammen und hermetisch verschlossen sind.
    • Explosives Stoffe
    • Gold und Silber und andere Edelmetelle, sowie Edelsteine, insofern Ihre Einfuhr nicht nachweislich deklariert wurde oder eine Erlaubnis der Banco National de Cuba vorliegt.
    • Medikamente, ausser den Mengen, die nachweislich zum persönlichen Gebrauch benötigt werden.

    Die Genehmigung oder Berechtigung der zuständigen Behörde muss zur Einfuhr folgender Gegenstände eingeholt werden:

    • Telefongeräte, Telegrafen und Funkgeräte

    Kubanische Zigarren:

    • Den Zollbehörden muss die Ausfuhr von mehr als 50 Zigarren gemeldet werden und der Erwerb muss durch eine Quittung eines authorisierten Händlers von TABACO HABANOS nachgeweisen werden.

    Impressum