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Kenia

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Informationen zu Reisegut
    Zollfrei können mitgeführt werden: Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw..

    Dazu zählen auch (mit der Massgabe der Wiederausfuhr):

    • 1 Kamera mit Filmen
    • 1 Filmkamera mit Filmen oder eine Videokamera mit Leerkassetten
    • 1 Radio
    • 1 Laptop oder 1 Reise-Schreibmaschine
    • 1 Fernglas
    • 1 Zelt und andere Camping-Ausrüstung
    • Sportgeräte

    Eine schriftliche Deklaration ist für wertvolle Gegenstände.

    Gegen Hinterlegung einer Kaution dürfen Plattenspieler, Radio, Tonbandgeräte sowie Musikinstrumente eingeführt werden.

    Ausserdem dürfen Personen ab 16 Jahren im begleitenden Reisegepäck mitführen:

    • 250g Tabakwaren (Gesamtgewicht).
    • 1 Flasche alkoholische Getränke
    • bis zu 1/2 Liter Eau de Toilette und Parfüm.

    Einfuhrverbot

    • gefährliches Spielzeug, wie Spielzeugpistolen usw.
    • Felle
    • Elfenbein

    Ausfuhrverbot

    • Gold und Diamanten
    • Ausfuhrerlaubnis erforderlich für Jagdtrophäen
    • Häute

    Artenschutzübereinkommen:
    Das "Artenschutzübereinkommen" gilt für die meisten europäischen Länder, was bedeutet, dass eine vielfach Einfuhrerlaubnis des Heimatlandes erforderlich ist.

    Einfuhrverbote bestehen für Elfenbein, Kroko-Artikel u. ä.

    Pflanzen und Lebensmittel
    Die Botschaft Kenias gibt weitere Informationen dazu.

    Einfuhrverbote für viele Früchte, Pflanzen und Sämereien.

    Waffen und Munition
    Eine Importerlaubnis ist für Waffen und Munition allezeit erforderlich, sie wird nur in den seltensten Fällen erteilt.

    Impressum