Reiseinformation BIZ - Online Reiseführer mit Reiseinformationen

Israel

  • Land + Leute
  • Impfungen
  • Vertretungen
  • Einreise + Visum
  • Währung
  • Zoll
     
  • Alle Länder
  •  

    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Einreise + Visum

    Hinweis zur Reisesicherheit

    • das Grenzgebiet im Libanon meiden!
    • Keine besondere Warnung gibt es für Reisen innerhalb der israelischen Grenzen vom 1.6.1967 und die Golan-Höhen (Anschläge sind auch für die Zukunft nicht auszuschliessen). In den Palästinensischen Gebiete Gaza-Streifen und West Bank (inkl. Ost-Jerusalem) ist die Sicherheitslage derzeit unübersichtlich und angespannt.
    • Reisen zu Orten, an denen israelische Sicherheitskräfte und Palästinenser aufeinandertreffen (auch in Ost-Jerusalem), ist grosse Vorsicht geboten. Eine Sperrung aus Sicherheitsgründen der palästinensischen Gebiete kommt derzeit öfters vor. Von Unternehmungen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten.
    • Die zuständigen israelischen und palästinensischen Stellen tragen Sorge für die Sicherheit von Touristengruppen in den palästinensischen.
      Touristische Sehenswürdigkeiten können dabei nicht immer besichtigt werden. Grundsätzlich wird momentan von touristischen Besuchen im GAZA-Streifen abgeraten.
    • Bei israelischen Reisebüros können sich Individualreisende vor Besuchen der West Bank Informationen über die tagesaktuelle Sicherheitslage einholen (insbesondere für Jenin, Hebron, Ramallah und weitere kritische Orte). Vermeiden sollte man die Benutzung von KFZ mit israelischem Kennzeichen (z.B. Mietwagen) in die Palästinensischen Gebiete, inkl. Ost-Jerusalem, da dies zu Gefährdungen (Steinwürfe) führen kann.
    • Zur eigenen Sicherheit sollte man auf das Filmen oder Fotografieren von Auseinandersetzungen von Palästinensern oder Siedlern mit israelischen Sicherheitskräften verzichten.

    Einreiseverweigerung
    Die Einreise wird Personen verweigert, welche nicht im Besitz der erforderlichen Rückreise bzw. Weiterreise Flugtickets und eines Nachweises über einen gebuchten und bezahlten Pauschalaufenthalt sind bzw. nicht über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt in Israel verfügen.

    Minderjährige
    Eine von beiden Eltern (oder Erziehungsberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung zur Reise, neben dem evtl. erforderlichen Visum,. benötigen Jugendliche, die das18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

    Weiterreise
    Ist ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreise oder Ausreisestempel einem Reisepass enthalten, wird dem Besitzer bei Weiterreise aus Israel in arabische Länder (ausser Ägypten und Jordanien) die Einreise verweigert.

    (HINWEIS: Der Einreisestempel ist evtl. auf gesondertem Blatt zu erhalten - den Immigration-Beamten muss dies sofort bei Aushändigung des Reisepasses bei der Immigration gesagt werden -; Verlängerungen werden jedoch grundsätzlich in den Reisepass eingestempelt.)

    Die Allenby-(KÖNIG-HUSSEIN-)Brücke
    ist mit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, darf aber nur zu Fuss überquert werden (auch keine Fahrräder). Auf israelischer Seite ist sie So bis Do 8-24 Uhr, Fr und an Vortagen vor Feiertagen 8-15 Uhr geöffnet, Sa und an israel. Feiertagen geschlossen. Auf israel. Seite wird eine Transit- bzw. Stempelsteuer erhoben.

    Ist der Reisende bereits im Besitz eines jordanischen Visums, , das zur Einreise über die König-Hussein-Brücke berechtigt, dann ist der Grenzübertritt von Israel über die Allenby-(König-Hussein-) Brücke nach Jordanien möglich. Keine Beschränkungen gibt es von israelischer Seite für die evtl. Rückkehr auf gleichem Wege (wenn das evtl. erforderliche israel. Visum bereits vorhanden ist, siehe jedoch auch Hinweise oben). Die Rückreise auf dem gleichen Weg wird von jordanischen Behörden jedoch nicht gestattet; die Ausreise muss über den Flughafen Amman oder z.B. über Ägypten zurück nach Israel erfolgen.

    Der Grenzübertritt von Jordanien nach Israel über die König-Hussein-(Allenby-) Brücke (s. auch Darstellung Jordanien) ist möglich (für Israel Visumpflichtige reisende müssen jedoch bereits im Ausland das israelische Visum besorgt haben). Rückkehr nach Jordanien auf gleichem Weg ist möglich; vgl. für diesen Fall auch Hinweise oben sowie die jordanischen Vorschriften.

    Auch an den übrigen Übergängen sind Grenzübertritte von Jordanien nach Israel und umgekehrt möglich, wenn das jeweils erforderliche Visum vorab besorgt wurde und die bei "Anreise mit dem Kraftfahrzeug/Grenzübergänge" genannten Einzelheiten beachtet werden.

    Bei Ankunft mögliche Erteilung der Einreisegenehmigung bzw. des Einreisestempels
    Einreiseerlaubnis bis zu 3 Monaten (keine Arbeitsaufnahme) und kostenlosen Einreisestempel bei Ankunft (siehe unbedingt auch Hinweise oben):

    • Deutsche Besucher und Touristen, die am oder nach dem 1.1.1928 geboren sind; sie müssen im Besitz des mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepasses oder Kinderausweises (im Kinderausweis muss als Nationalität "DEUTSCH" vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland sein. (Inhaber von deutschen Fremden-Pässen benötigen ein Visum!)
    • Auch für deutsche Geschäftsreisende sowie für Techniker und Monteure gilt die Möglichkeit der Einreisegenehmigung bei Ankunft, sofern am oder nach dem 1.1.1928 geboren, die keine Bezahlung von israelischen Unternehmen erhalten (wegen Reisepass siehe obigen Absatz). Jetzt mit ausländischem Reisepass reisende frühere Staatsangehörige von Israel, müssen bei Ankunft den schriftlichen Nachweis israelischer Stellen mitführen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft offiziell aufgegeben haben (ansonsten werden sie weiterhin als israelische Staatsangehörige angesehen).

    Impressum