Reiseinformation BIZ - Online Reiseführer mit Reiseinformationen

Griechenland

  • Land + Leute
  • Impfungen
  • Vertretungen
  • Einreise + Visum
  • Währung
  • Zoll
     
  • Alle Länder
  •  

    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Einreise aus EU-Ländern
    Bei unmittelbarer Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland und den anderen EU-Ländern nach Griechenland (innergemeinschaftlicher Reiseverkehr) bestehen keine Beschränkungen/Formalitäten abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und ausschliesslich zu privaten Zwecken mitgeführte Waren, ausgenommen sind verbotene Waren wie Drogen, Waffen usw.

    Im EU-Mitgliedstaat des Einkaufs bereits versteuerte (sog. verbrauchssteuerpflichtige) Waren können von Privatpersonen (ohne nochmalige Besteuerung) problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschliesslich für ihren Eigenbedarf, d.h. nicht zu gewerblichen/ kommerziellen Zwecken, erworben wurden.

    Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf:
    Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1000 g Tabak (Rauchtabak); Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier. Eine Überschreitung diese Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn nachgewiesen wird, dass auch die grössere Menge ausschliesslich für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten verbrauchssteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise nach bestimmten Kriterien (u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind.

    Kraftstoffe für Motorfahrzeuge, die nicht im Hauptbehälter des Fahrzeugs oder in einem geeigneten Reservebehälter mitgeführt werden, können ggf. erneut besteuert werden.

    Reisenden unter 17 Jahren wird keine Steuerbefreiung für Spirituosen und Tabakwaren gewährt.

    Für Waren, die im innergemeintschaftlichen Luftverkehr oder Seeverkehr (Beförderung, die in einem EU-Mitgliedstaat beginnt und deren tatsächlicher Bestimmungsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt) in einer Verkaufsstelle (zugelassenes Geschäft innerhalb eines Flug- oder Seehafens, auf/in einem Schiff oder Flugzeug - Duty Free Shop) unversteuert erworben wurden und im persönlichen Gepäck mitgeführt werden, wird eine Abgabenbefreiung für die und in Höhe der in Abschnitt "Einreise aus Drittländern" aufgeführten Waren/Freimengen und für andere Waren einschliesslich Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 90 EURO sowie nach den dort genannten Bedingungen gewährt.

    Einreise aus Drittländern
    Bei der Einreise aus anderen als EU-Ländern (Drittländer) ist die zum persönlichen Gebrauch während der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant von Eingangsabgaben befreit. Ferner sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschliesslich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen abgabenfrei:

    • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Rauchtabak);
    • 2 Liter nicht schäumende Weine;
    • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22 Prozent oder weniger, oder Schaumwein oder Likörwein;
    • 50 g Parfüm und 0,25 Liter Toilettenwasser;
    • 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakte oder -Essenzen;
    • 100 g Tee oder 40 g Tee-Extrakte oder -Essenzen;
    • 10 Liter Kraftstoff je Motorfahrzeug im Reservekanister;
    • andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 EURO; gemäss EU-Verordnung kann dieser Freibetrag für Reisende unter 15 Jahren bis auf 90 EURO verringert werden.

    Die Abgabenbefreiung wird nicht gewährt:

    • Reisenden unter 17 Jahren für Tabakwaren, Spirituosen, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke;
    • Reisenden unter 15 Jahren für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen.

    Lebende Tiere
    Für Hunde und Katzen werden benötigt:

    • ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis,
    • eine Tollwutimpfung

    Die Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage (bei Wiederholungsimpfungen 6 Tage) und darf höchstens 12 Monate zurückliegen. Nach Ankunft erfolgt veterinärärztliche Untersuchung. Über andere Tiere ist Auskunft über die griechischen Konsulate einzuholen.

    Lebende Pflanzen
    Für Pflanzen wird ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Herkunftsort gefordert. In jedem Fall sollten aber rechtzeitig vorher beim Landwirtschaftsministerium, Athen, Acharnon-Str. 2, bzw. bei einer griechischen Auslandsvertretung, die näheren Bestimmungen für die Einfuhr von Pflanzen erfragt werden. Für Pflanzen in bzw. mit Erde besteht Einfuhrverbot.

    Umzugs-, Heirats- und Erbschaftsgut
    Für die Mitnahme derartiger Güter bestehen innerhalb der EU keine Einfuhrbeschränkungen. Bezüglich der Mitnahme von Zigaretten, Spirituosen und Wein gelten jedoch die in "Reisegut" genannten Hinweise.

    Waffen und Munition
    Die Einfuhr von Waffen und Munition ist verboten.

    Impressum