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Griechenland
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Einreise + VisumHinweise
Einreise ohne Visum Eine Einreise ohne Visumszwang für einen Aufenthalt bis zu max. 3 Monaten (keine Arbeitsaufnahme), Nachweis ausreichender Geldmittel oder Rückreise bzw. Weiterreise Flugtickets oder Schiffspassagen sowie der erforderlichen Reisepapiere für das Zielland erforderlich: Deutsche mit gültigem Reisepass, Familienpass, Personalausweis, Kinderausweis (als Nationalität muss "deutsch" vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland bzw. behelfsmässigem Personalausweis des Landes Berlin oder Kinderlichtbildbescheinigung des Landes Berlin ohne Rücksicht auf Zweck und Dauer des Aufenthalts. Immer ein Visum benötigen Inhaber deutscher Reisepässe für Staatenlose und Inhaber deutscher Fremden-Pässe. Die Staatsangehörigen der Länder Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien- 1 Mon., Chile-2 Mon., Dänemark, Ecuador -2 Mon., Finnland, Frankreich, Republik Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Süd-Korea, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malawi -2 Mon., Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua - 2 Mon., Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur -14 Tage, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, St. Kitts + Nevis, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn - 1 Monat, Uruguay -2 Mon., USA und Zypern jeweils mit gültigem nationalen Reisepass. British Citizens mit dem Vermerk "British Citizen" in ihrem gültigen nationalen Reisepass. Kinder, zu einer Schulgruppe aus einem EU-Land gehörend und die in einem EU- Land leben, unabhängig von ihrer Nationalität: Sie müssen allerdings im Besitz einer von der Ausländerbehörde ihres EU-Wohnsitzlandes bestätigten Teilnehmerliste (mit Reisegrund und angehefteten Lichtbildern der Kinder) sein. Auch der nationale Reisepass/Kinderausweis ist mitzuführen. Inhaber von Diplomatenpässen, wenn zwischen Griechenland und dem Heimatstaat des Diplomaten ein Visabefreiungsabkommen besteht und wenn sie in Griechenland akkreditiert sind. Die Staatsangehörigen der Türkei mit Diplomaten-, Dienst- oder Spezialpass, die Staatsangehörigen des Iran mit Dienstpass; sowie die Staatsangehörigen der Philippinen mit Diplomaten- oder Dienstpass. Inhaber eines griech. residence permit (Aufenthaltsberechtigung), der Auslandsaufenthalt darf 2 Monate nicht übersteigen. Inhaber eines re-entry permit; für die Wiedereinreise nach Griechenland benötigen zurückkehrende türkische Staatsangehörige, die in Griechenland ihren Wohnsitz haben, ausser dem re-entry permit noch ein Konsularvisum EU-Regelung Ohne Rücksicht auf Zweck und Dauer des Aufenthalts sind vom Visumzwang befreit die Staatsangehörigen der folgenden Staaten der Europäischen Union: Die vorläufige Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Auch für die abhängigen Familienmitglieder des Staatsangehörigen des EU- Landes, und zwar den Ehepartner (dürfen nicht getrennt leben oder geschieden sein) und Kinder unter 21 Jahren; ältere Kinder nur dann, wenn sie noch von den Eltern unterhalten werden (gilt nicht, wenn die Kinder beim geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil leben), die Eltern und Grosseltern des Staatsangehörigen des EU- Landes und seines Ehepartners, SOFERN diese von ihm/ihr unterhalten werden (gilt nicht, wenn diese Angehörigen in aufsteigender Linie als Studenten kommen; gilt auch nicht, wenn es sich um die Eltern und Grosseltern des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners handelt) wird eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Ein vorab zu besorgendes Visum benötigen Sie dann, wenn es sich beim Ehepartner und/oder abhängigen Kindern und Familienangehörigen um Nicht-EU-Staatsangehörige handelt. Nähere Infos erhalten Sie in den Konsulaten. Achten Sie darauf, dass bei der ersten Einreise ein Einreisestempel in den Reisepass gemacht wird Ist keine Grenzkontrolle vor Ort, dann sofort einen Stempelvermerk über die Ankunft bei der örtlichen Polizeidienststelle holen. Die Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland kann dann aufgrund dieses Visums problemlos beantragt werden. In Griechenland geniessen Staatsangehörige der EU-Staaten völlige Freiheit in bezug auf Arbeitsplatz Wahl und Wechsel, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Einreise mit Visum Für alle Staatsangehörigen Visumzwang mit Ausnahme, der unter "Einreise ohne Visum", "EU-Regelung" und "Durchreise" genannten Regelungen. Die zuständigen griechischen Konsulate bearbeiten die Visa-Anträge, bei denen je nach Nationalität und Reiseart unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind. Durchreise Ohne Transitvisum einreisen können:
Die Fluggesellschaften geben Auskunft über evtl. Transiterleichterungen für Seeleute auf Dienstreisen. Wiedereinreise nach Griechenland (re-entry) Polizeiliche Meldung
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