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Australien

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    Einreise + Visum

    Anmerkungen
    Möchte man als Reisender, die unter australischer Verwaltung stehenden Gebiete Cocos-Islands bzw. Keeling-Islands oder Christmas Island besuchen, muss man die diesbezüglich zusätzlich nötigen Genehmigungen rechtzeitig vorab bei der dafür zuständigen Verwaltungsstelle in Australien beantragen (Anschrift über die Visa-Abteilung der Botschaft).

    Reisende unter 21 Jahren
    Sind im Reisepass eines Elternteils oder Begleitperson mitreisende Minderjährige eingetragen, muss der Name/die Namen des Kindes/der Kinder auch im australischen Visum enthalten sein.

    Notwendige Einreise-Dokumente
    Im Besitz der notwendigen Rückreise bzw. Weiterreise Flugtickets sowie ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt neben dem evtl. erforderlichen Visum, müssen Personen sein, welche zu einem vorübergehenden Aufenthalt nach Australien reisen.

    Einreise mit Visum

    Für alle Reisenden besteht Visumzwang. Folgende Möglichkeiten existieren, das Visum für Australien zu erhalten: in Form eines elektronischen, nicht sichtbaren Visum, des sog. ETAS-Electronic Travel Authority System (nur für Touristen, Besucher und Geschäftsreisende) - für Staatsangehörige von:

    Über Reisebüros, den "Australia Service" in München sowie über die meisten Australien direkt anfliegenden Fluggesellschaften ist die Beantragung möglich.

    Antragsunterlagen Elektronisches Visum - Etas
    Möglich für die im Abschnitt "Hinweise" namentlich genannten Staatsangehörigen und zwar als Besucher/Touristen Visum - Über Reisebüros, den "Australia Service" in München sowie über die meisten Australien direkt anfliegenden Fluggesellschaften/ Schifffahrtsgesellschaften gegenVorlage des mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepasses/Kinderausweises.ist die Beantragung möglich. Die Ausstellung des Besucher-/Touristen-ETA ist kostenlos; Reisebüros und Fluggesellschaften, bei denen nicht das komplette Reise-Arrangement gebucht wird, erheben jedoch teilweise eine Bearbeitungsgebühr.

    Beantragung über die Visum-Abteilung des Australia Service, Dachauer Strasse 109, 80335 München, telefonisch (089/542 83 91) oder über Fax (089/52 31 54 87) Dort Antragsformular anfordern.

    Einreichung erfolgt dort mit dem ausgefüllten Antragsformular (ohne weitere Unterlagen) zusammen mit der Gebühr in Höhe von 20 Euro pro Reisepass, Bezahlung in Form eines Verrechnungs-Schecks oder per Lastschrift (Angabe der Kontonummer, Bankleitzahl, Name und Ort der Bank). Die ETAS-Bestätigung wird entweder per Fax oder per Post zurückgesandt. Antragsdauer meistens ein Tag + Postweg.

    Etas - Elektronisches Visum
    Möglich für die im Abschnitt "Hinweise" namentlich genannten Staatsangehörigen und zwar ausserdem als- Geschäftsreisevisum - Beantragung in der Regel möglich bei den grösseren Reisebüros/Australien-Reiseveranstaltern/Australien direkt anfliegende Fluggesellschaften/Schifffahrtsgesellschaften gegen Vorlage des mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepasses.

    Die Gebühr in Höhe von 50 Australischen Dollar ist mit KREDITKARTE zu bezahlen.

    Normales Visum in Form des Sichtvermerks
    Antrag über die Botschaft:
    Möglichkeit besteht grundsätzlich für alle Nationalitäten (also auch diejenigen, für die das ETAS Verfahren nicht zutrifft) sowie für Reisende, die sich länger als 3 Monate ohne Unterbrechung in Australien aufhalten wollen bzw. deren Besuchervisum eine Geltungsdauer von bis zu 4 Jahren haben soll.

    Besucher-Visum/Touristenvisum: 1 Antragsformular (gegen mit 1,50 Euro frankierten DIN C4 Rückumschlag beim Australia Service, Dachauer Strasse 109, 80335 München erhältlich; falls nicht deutscher Nationalität bitte Staatsangehörigkeit angeben und fragen, ob zusätzliche Unterlagen notwendig sind); mindestens für die Aufenthaltsdauer gültiger Reisepass oder Kinderausweis (mindestens noch eineinhalb freie Seiten); ein adressierter, unfrankierter Rückumschlag für die Übersendung des visierten Passes; Überweisungsbeleg der Visagebühr.

    Die Gebühr in Höhe von 35 Euro pro Person (kostenloses Visa für mitreisende Kinder, die im Reisepass eines Elternteils eingetragen sind) ist durch Überweisung für Australische Botschaft "Verwendungszweck VISITOR + POST" , Kontonummer 108 406 0 bei der Commerzbank Bonn, BLZ 380 400 07, zu bezahlen. Kopie des Überweisungsbelegs ist den Antragsunterlagen beizufügen. Antragsdauer ca. 1 Woche nach Eingang bei der Botschaft, ca. 2 Wochen in der Zeit von September bis Februar.

    Geschäftsreisevisum (Temporary Business Entry Visa/Long Validity Visa)
    Antragsformular Nr. 456 (gegen mit 1,50 Euro frankierten DIN C4 Rückumschlag beim Australia Service, Dachauer Strasse 109, 80335 München erhältlich; falls nicht deutscher Nationalität Staatsangehörigkeit angeben und fragen, ob zusätzliche Unterlagen notwendig); mindestens für die Aufenthaltsdauer gültiger Reisepass (mindestens noch eineinhalb freie Seiten);ein adressierter, unfrankierter Rückumschlag für die Übersendung des visierten Passes sowie Überweisungsbeleg der Visagebühr.

    Die Gebühr in Höhe von 35 Euro pro Person ist durch Überweisung für Australische Botschaft "Verwendungszweck TBE 456 + POST" , Kontonummer 108 406 000 bei der Commerzbank Bonn, BLZ 380 400 07, zu bezahlen. Den Antragsunterlagen ist eine Kopie des Überweisungsbelegs beizufügen. Antragsdauer ca. 1 Woche nach Eingang bei der Botschaft, ca. 2 Wochen in der Zeit von September bis Februar.

    Aufenthaltsdauer/Geltungsdauer:
    Das BESUCHERVISUM (Short Stay) berechtigt zu Aufenthalten bis zu 3 Monaten je Besuch während der Geltungsdauer von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum. Das Besuchervisum kann, falls erforderlich, auch für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten bzw. mit einer Geltungsdauer von bis zu 4 Jahren ausgestellt werden.

    Das GESCHÄFTSREISEVISUM ist gültig für einen Aufenthalt von bis zu jeweils 3 Monaten während seiner Geltungsdauer; die Geltungsdauer kann auf 12 Monate begrenzt sein oder für 5 bzw. bis zu 10 Jahren Gültigkeit haben (entsprechend der Gültigkeitsdauer des Reisepasses).

    Impressum