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Ägypten

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    Einreise + Visum

    Reise Hinweis
    1997 kam es zu Terroranschläge in Ägypten mit Todesfolge im September in Kairo und im November in Luxor. Dort sind auch Touristen zu Schaden gekommen.
    Durch die ägyptische Regierung werden erhebliche Anstrengungen unternommen, Touristen und Ausländer vor Sicherheitsrisiken und terroristischen Anschlägen zu schützen. Eine Garantie gibt es allerdings nicht und die Geschehnisse im November 1997 zeigen, dass man auch weiterhin mit Anschlägen islamischer Gruppen auf Touristen rechnen muss. Vom auswärtigen Amt wird ausdrücklich auf das für ganz Ägypten bestehende Risiko terroristischer Anschläge hingewiesen.
    Besonders Mittel-Ägypten (Gebiete um Minja, Mallawi, Assiut, Sohag und Qena, jeweils beiderseits des Nils) gilt im Hinblick auf die anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen militanten Islamisten und der Polizei als gefährlich. Bei Reisen auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen, ist eine Gefährdung durch unzureichend gekennzeichnete Minenfelder nicht auszuschliessen
    Reisende sollten sich mit Umsicht bewegen und sich in ihrer Bekleidung und ihrem Auftreten an die örtlichen Gepflogenheiten anpassen. Beachtet werden müssen vor Ort auf jeden Fall die Hinweise der ägyptischen staatlichen Sicherheitsdienste sowie der örtlichen Reiseveranstalter. Nähere Informationen: Auswärtiges Amt, Berlin, Tel. 030-5000-0 oder Notruf 030-5000-2000.

    Einreiseverweigerung
    Staatsangehörigen des Sudan mit "entry visa category B" wird die Einreise verweigert.

    Einreise mit Visum
    Visum-Erteilung bei Ankunft auf dem Flughafen ist wie folgt möglich:

    Für einen Aufenthalt bis zu maximal 30 Tagen:

    • für Touristen aus allen Ländern (Ausnahme für die nachstehend Genannten)
    • für Reisende, die aus Ländern ohne eine ägyptische Vertretung kommen (Ausnahme für die nachstehend Genannten)
    • für sonstige Reisende (Ausnahme für die nachstehend Genannten), die aus besonders eiligen Gründen einreisen müssen; in diesem Fall liegt die Visumerteilung jedoch ganz im Ermessen der ägyptischen Einwanderungsbeamten auf dem Flughafen
    • für Inhaber von Diplomatenpässen

    Die Reisenden müssen im Besitz ihres mindestens noch 6 Monate gültigen nationalen Reisepasses oder Kinderausweises (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild) und der erforderlichen Rückreise- oder Weiterreise-Papiere sowie der Rückreise oder Weiterreise-Tickets mit bestätigter Flugbuchung sein.

    Gebühr
    Bei ca. 15 US-Dollar liegen die Gebühren für ein Visum bei Ankunft.

    Vergünstigung gilt jedoch nicht für Staatsangehörige von Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch (Visum ist im Land des ständigen Wohnsitzes zu beantragen), Belarus, Benin, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Cote d'Ivoire, Demokr. Republik Kongo, Eritrea, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea-Bissau, Indien (Visum ist im Land des ständigen Wohnsitzes zu beantragen), Indonesien, Irak, Iran, Israel, Jugoslawien (Bundesrepublik), Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgisische Republik, Komoren, Kongo, Kroatien, Lesotho, Libanon, Liberia, Madagaskar, Makedonien, Malawi, Malaysia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Moldau, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Pakistan (Visum ist im Land des ständigen Wohnsitzes zu beantragen), Philippinen, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Sao Tome und Principe, Sambia, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Slowenien, Somalia, Sri Lanka (Visum ist im Land des ständigen Wohnsitzes zu beantragen), Sudan, Südafrika, Republik, Swasiland, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Zentralafrikanische Republik; sie benötigen in jedem Fall ein vorab besorgtes Visum. Anmerkung: Das Visum für Staatsangehörige des Iran muss von den Sicherheitsbehörden in Ägypten genehmigt sein. Vergünstigung der Visumerteilung bei Ankunft auch nicht möglich für Inhaber von palästinensischen Reiseausweisen bzw. Palästinenser mit Laissez-Passer; sie benötigen in jedem Fall ein vorab besorgtes Visum, das von den Sicherheitsbehörden in Ägypten genehmigt sein muss; Staatenlose und Flüchtlinge mit Laissez-Passer; sie benötigen in jedem Fall ein vorab besorgtes Visum.

    Antragsunterlagen bei Beantragung in Deutschland

    • 1 Antragsformular - gegen frankierten Rückumschlag bei den ägyptischen Vertretungen erhältlich, falls nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, ist dabei auch die Visumgebühr und Antragsdauer zu erfragen
    • 1 Passbild
    • mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild)
    • ein Einschreiben-Freiumschlag für die Rücksendung des visierten Passes
    • zusätzlich - bei alleinreisenden Minderjährigen - beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei Geschäftsreisen - Schreiben der Firma über Anlass der Reise (mit Anschrift des ägyptischen Geschäftspartners) und dass die Reisekosten voll von der Firma getragen werden
    • bei Arbeitsaufnahme - dem Konsulat muss der von der ägyptischen Regierung genehmigte Arbeitsvertrag mit dem ägyptischen Unternehmen vorgelegt werden (Arbeitsgenehm. werden restriktiv gehandhabt, Erteilung meist nur für ein Jahr, Ausnahmen im Erdölsektor).

    Gebühren
    Da vielfach entsprechend der Nationalität unterschiedliche Gebühren erhoben werden, unbedingt bei Anforderung der Formulare Gebühr erfragen.

    Antragsdauer
    Im Normalfall ca. 1-2 Wochen (abhängig von Reisesaison). Für verschiedene Nationalitäten bis zu 8 Wochen, da Rückfrage in Kairo notwendig.

    Aufenthaltsdauer
    Normalerweise berechtigt das Visum zu einem Aufenthalt von 1 Monat; Verlängerung ist unter Umständen in Ägypten möglich. Sind mehrere Einreisen gewünscht (bis zu drei möglich), muss dies im Antragsformular vermerkt werden. Anmerkung: Personen, die zu einem Langzeitaufenthalt nach Ägypten reisen (gleichgültig, ob privat oder beruflich) müssen evtl. damit rechnen, dass die Hinterlegung einer sehr hohen Dollarsumme bei einer ägyptischen Bank gefordert wird

    Anmerkungen

    • Vorherige Visum Besorgung wird grundsätzlich empfohlen
    • Touristen, die auf dem Land- oder Seeweg nach Ägypten reisen, müssen sich das Visum bereits vor Antritt der Reise besorgen. Mit einer Visa-Erteilung in einem ägyptischen Seehafen kann dann gerechnet werden, wenn die Fährschiffgesellschaft dies dem Reisenden vorab bestätigt
    • Am Grenzübergang Taba ist für Reisende aus Israel (Ausnahme für die obenstehend namentlich Genannten) ein Kurzvisum für einen Aufenthalt bis zu 7 Tagen gegen eine Stempel- und Steuergebühr von ca. 5 US-Dollar erhältlich. Gültiger Reisepass wie immer erforderlich. Dieses Visum berechtigt nur zum tourist. Aufenthalt im Süd-Sinai, die Reisenden müssen über Taba wieder nach Israel zurück.
    • Wird der Grenzübergang Taba von Reisenden aus Israel benutzt, um zum Taba Hilton Hotel zu gelangen, reicht die Vorlage des gültigen Reisepasses und die Reservierungsbestätigung (ein ägyptisches Visum ist nicht nötig; Erleichterung jedoch nicht möglich für die oben genannten).

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